Mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Auszubildende außergerichtlich und gerichtlich. Dadurch können wir uns in beide Seiten hineinversetzen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Motivationslage für Sie bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Unser Ziel ist es, bei Fragen und Auseinandersetzungen mit Ihnen schnelle und effektive Antworten und Lösungen zu finden, die bestenfalls ein Gerichtsverfahren vor dem Zivil- oder Arbeitsgericht hinfällig machen. Selbstverständlich setzen wir Ihre Anliegen aber auch vor Gericht für Sie durch, sollte eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein.
Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses
Schon vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages entstehen rechtliche Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Zu den häufig gestellten Fragen im Bewerbungsverfahrens gehören beispielsweise die Anforderungen an die Erstellung einer richtigen Stellenanzeige, die Zulässigkeit von Fragen im Bewerbungsgespräch und die Umsetzung von Probetagen im Betrieb. In dem Stadium beantworten wir auch gerne die unter anderem häufig gestellten Fragen zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen (AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Im nächsten Schritt unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung und der Überprüfung von Arbeitsverträgen und Ausbildungsverträgen. Dabei legen wir Wert auf die optimale Gestaltung.
Im Vertrag liegen die Schwerpunkte häufig bei folgenden Themen:
- Arbeitszeit und Kurzarbeit
- Vergütung
- Behandlung von Überstunden
- Befristung
- Weisungsrechte
- Moderner Arbeitsplatz: Homeoffice, remote Arbeiten, mobiles Arbeiten
- Probezeit
- Prämien und Boni
- Geheimhaltung und Verschwiegenheit
- Wettbewerbsverbot
- Kündigung und Freistellung
- Urlaub
Arbeitsrecht im laufenden Arbeitsverhältnis
Im laufenden Arbeitsverhältnis können sich ebenfalls Situationen auftun, bei denen rechtlicher Rat unerlässlich ist.
Wir unterstützen Sie im Arbeitsrecht unter anderem bei folgenden Themen:
- Teilzeit (Pflegeteilzeit, Elternteilzeit etc.) sowie Problemstellungen im Zusammenhang mit der Rückkehr in Vollzeit
- Elternzeit und Elterngeld
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Langzeiterkrankungen einschließlich Fragen zum Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Fördermöglichkeiten
- Urlaubsanspruch, Übertragung und Abgeltung von Urlaub, Verfall von Urlaub
- Arbeitszeugnis, Zeugniskorrekturanspruch, Arbeitspapiere
- Lohn- und Gehaltsansprüche, Sonderzahlungen
- Ungleichbehandlung und Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, begleiten wir Sie bei der Erörterung Ihrer Beendigungsmöglichkeiten. Im Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verhandeln und erstellen wir bei Bedarf einen Aufhebungsvertrag für Sie bzw. prüfen die von der Gegenseite vorgelegten Vorschläge. Ist eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages nicht zielführend, kann das Arbeitsverhältnis möglicherweise gekündigt werden. Die dabei zu beachtenden Voraussetzungen und Fristen haben wir für Sie im Blick.
Unsere Priorität liegt in der außergerichtlichen Klärung der aufkommenden Problemstellungen. Aufgrund der teilweise sehr kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist dennoch häufig ein schnelles gerichtliches Vorgehen notwendig. Auch dabei vertreten wir Sie gerne.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ist eine ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen worden, prüfen wir für Sie die Wirksamkeit der Kündigung. Im Falle einer unwirksamen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Folgende Themen sind dabei relevant:
- Ist in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Liegt ein Kündigungsgrund für eine Kündigung vor?
- Liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung vor?
- Besteht ein Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderung etc.)?
- Kann die 3-Wochen-Klagefrist für Kündigungsschutzklagen noch eingehalten werden?
Wenn es notwendig und sinnvoll ist, erheben wir vor dem Arbeitsgericht rechtzeitig Kündigungsschutzklage für Sie. Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beginnt die Klagefrist von drei Wochen zu laufen. Spätestens am letzten Tag der Frist muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden, anderenfalls sind Ihre Einwendungen gegen die Kündigung nicht mehr durchsetzbar.
Geht es um eine Kündigung, unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang außerdem bei folgenden Themen:
- Freistellung oder Weiterbeschäftigung
- Anspruch auf Abfindung
- Urlaubsabgeltung
- Überstunden
- Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Unterstützung von Personen in herausgehobenen Positionen
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Gesellschafter:innen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und Manager:innen sehen sich im Arbeitsrecht aufgrund gesetzlicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen in ihrer Position oftmals mit sehr spezifischen Themen konfrontiert. Dazu gehört beispielsweise ein eigenes Vergütungssystem, die Frage einer Scheinselbständigkeit und besondere Kündigungsmodalitäten.
Spezifisches Arbeitsrecht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Wir bieten unseren Unternehmen und HR-Abteilungen eine kontinuierliche Unterstützung und Begleitung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen des Alltags an. Dabei kommen wir gerne auch initial bei neu aufkommenden Themen im Arbeitsrecht auf unsere Unternehmen zu.
Gerne beraten wir Sie im Arbeitsrecht unter anderem zu folgenden Themen:
- Juristische Begleitung von Personalentwicklung
- Hilfe bei Betriebsübergang, Betriebsnachfolge oder Ausgliederungen
- Fragen zu oder die Einführung von „Compliance“ im Arbeitsrecht
- Unterstützung zum Thema Datenschutz und Arbeitnehmerdatenschutz
- Hilfe bei Fragen zur Scheinselbstständigkeit (Statusfeststellung, Haftung, Risiken etc.)
- Unterstützung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung
- Innerbetriebliche Weiterbildungen zu unterschiedlichen HR-Themen
Außerdem bieten wir spezifische Unterstützung im Bauarbeitsrecht. In dem Bereich sind Besonderheiten beispielsweise bei der Arbeitszeit, den Urlaubsregelungen und hinsichtlich der SoKa Bau und anderen Sozialkassen zu berücksichtigen.
Ein weiteres Thema, das derzeit stark gefragt ist, ist die Beurteilung von „freien Mitarbeitern“ bzw. Personen in leitender Funktion als Scheinselbstständige. Um steuerliche und wirtschaftliche Nachteile gering zu halten oder bestenfalls zu vermeiden, prüfen wir die Situation in Ihrem Unternehmen gerne unter dem Aspekt und erarbeiten ein tragfähiges Gesamtkonzept für Sie.
Schnittstellen
Aufgrund unserer fachlichen Expertise auch in anderen Rechtsgebieten, die mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft sind, können wir Sie auch bei rechtsübergreifenden Themen kompetent unterstützen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Auf der Führungsebene sind Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht oft untrennbar miteinander verbunden.
zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Um den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern ist es wichtig, eine Regelung auch für den Fall des Ablebens zu schaffen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Mietrecht
Die meisten Unternehmen sind eng an ihren lokalen Standort gebunden. Dadurch sind auch mietrechtliche Fragen von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen.
Baurecht
Für die Entwicklung eines Unternehmens werden gelegentlich auch bauliche Änderungen am Unternehmensstandort notwendig. Insbesondere bei Nutzungsänderungen und der Einholung von Baugenehmigungen für die bauliche Umstrukturierung Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie gerne.