Im Baurecht beraten und vertreten wir Unternehmen und Selbstständige der gesamten Baubranche vom lokalen Handwerksbetrieb über Fachplanungsbüros bis hin zu überregional tätigen Bauunternehmen und Bauträgern. Genauso unterstützen wir aber auch Privatpersonen und beispielsweise Wohnungseigentumsgemeinschaften in allen Rechtsfragen rund um das Thema „Bauen“.
Sie können auf unsere jahrzehntelange Erfahrung vertrauen, wenn es um allgemeine Beratung zu baurechtlichen Fragen geht (Baugenehmigung, Architekten- oder Bauträgervertrag etc.) oder um die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche in außergerichtlichen Verhandlungen effektiv durchzusetzen. Sollte keine Lösung erzielt werden können, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in Schiedsverfahren und in streitigen Verfahren vor Gericht.
Architekten- und Ingenieurrecht
Architektenverträge und Ingenieurverträge sind im Bauprojekt für alle Beteiligten wichtige rechtliche Grundlagen. Aus diesem Grund sollten diese Verträge mit Sorgfalt erstellt sein, oder vor Unterzeichnung gründlich anwaltlich geprüft werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Rechte und Pflichten beider Seiten möglichst klar und eindeutig definiert sind. Für den Fall von aufkommenden Meinungsverschiedenheiten werden so ernsthafte und oftmals teure Konflikte vermieden.
Deshalb unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum Architektenrecht und bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen.
Unsere Baurechtler stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es beispielsweise um die Geltendmachung oder Abwehr von Honorarforderungen oder Haftungsansprüchen geht.
Wir beraten Sie im Architektenrecht unter anderem zu folgenden Themen:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Vertragsabwicklung, d. h. Planungsänderungen, Kündigung usw.
- Honorarfragen, HOAI – Abwehr oder Durchsetzung von Honorarforderungen
- Klärung von Haftungsfragen – Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatz etc.
- Urheberrecht der Architekten
- Rechtsfragen zum Auftrag
Bauvertragsrecht
Wir unterstützen Hauptunternehmen, Subunternehmen und Generalunternehmen bei allen Fragen rund um den Bauvertrag sowie die VOB/B. Unser Anspruch ist dabei, für rechtssichere Bauverträge, auch und vor allem im Rahmen großer Vertragsketten zu sorgen.
Wir beraten Sie im Bauvertragsrecht unter anderem zu folgenden Themen:
- Beratung, Prüfung, Erstellung von Werkverträgen
- Einheitspreis, Pauschalpreis, Zusatzleistungen und Stundenlöhne
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
- Leistungsbeschreibung, Beschaffenheitsvereinbarungen
Vergaberecht
Für viele Unternehmen sind öffentliche Aufträge von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Öffentliche Aufträge sind allerdings von Behörden oder Unternehmen der öffentlichen Hand auszuschreiben. Wenn Sie einen solchen Auftrag erhalten wollen, müssen Sie an entsprechenden Ausschreibungsverfahren teilnehmen.
Diese Ausschreibungsverfahren sind auf regionaler Ebene, in der Bundesrepublik und auf europäischer Ebene an klare rechtliche Vorgaben gebunden.
Aus diesem Grund beraten und vertreten wir ausschreibungspflichtige Behörden und Unternehmen. Ausschreibende Stellen unterstützen wir bei der Planung und der Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich der Erteilung des Zuschlags bis zur Durchführung und Beendigung des Projekts.
Wenn Sie an Ausschreibungen teilnehmen oder teilgenommen haben, beraten wir Sie, wenn es darum geht zu klären, ob ein Vergabeverfahren rechtmäßig durchgeführt wird. Wir begleiten Sie bei Bieterfragen und Rügen bis hin zu Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Bei Unterschwellenvergaben unterstützen wir Sie in Rechtsschutzverfahren vor den Zivilgerichten.
Schnittstellen
Aufgrund unserer fachlichen Expertise auch in anderen Rechtsgebieten, die mit dem Baurecht eng verknüpft sind, können wir Sie auch bei rechtsübergreifenden Themen kompetent unterstützen.
Wohnungseigentumsrecht
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind mit Baumängeln konfrontiert, so dass eine Schnittstelle zum Baurecht besteht.