Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir mit viel Erfahrung Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausverwaltungen.

Es kommt oftmals in laufenden Wohnungseigentumsverhältnissen zu Streitigkeiten mit den Miteigentümern und Miteigentümerinnen oder der Hausverwaltung, die gelöst werden müssen. Aufgrund von bevorstehenden Wohnungseigentümerversammlungen oder kurzen Fristen, beispielsweise bei der Beschlussanfechtungsklage, ist oftmals Eile geboten.

Haben Sie Fragen zum Wohnungseigentumsrecht generell? Haben Sie im Vorfeld des Kaufs einer Eigentumswohnung Fragen zur konkreten Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung? Wollen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?

Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Wohnungseigentumsrecht mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Wir klären Ihre Rechtsfragen und unterstützen Sie außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich.

 

Wir beraten Sie im WEG-Recht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Aufteilung von Häusern in Eigentumswohnungen
  • Gemeinschaftseigentum
  • Sondereigentum
  • Prüfen der Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
  • Eigentümerversammlungen und Beschlussanfechtung
  • Instandsetzung und Instandhaltung
  • bauliche Veränderung und Modernisierung (insbesondere energetische Modernisierung)
  • Änderung der Nutzung
  • Vermietung von Wohnungseigentum
  • Vertretung in Versammlungen einschließlich Beschlussvorlagen
  • Vorbereiten von Beschlussanfechtungen
  • Verwalterbestellung

 

 

Schnittstellen

Aufgrund unserer fachlichen Expertise auch in anderen Rechtsgebieten, die mit dem WEG-Recht eng verknüpft sind, können wir Sie auch bei rechtsübergreifenden Themen kompetent unterstützen.

 

Baurecht

Beispielsweise bei der Schaffung der Voraussetzung für eine Abgeschlossenheitsvereinbarung. Aber auch bei Baumängeln am Wohnungseigentum bestehen Schnittstellen zum Baurecht.

zum Baurecht

Mietrecht

Bei der Erstellung von Mietverhältnissen müssen die wohnungseigentumsrechtlichen Regelungen beachtet werden, denn WEG-Beschlüsse können auf Mietverhältnisse durchgreifen.

zum Mietrecht

Erbrecht

Erben treten automatisch in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Wir unterstützen Sie bei diesen Herausforderungen, aber auch bei der Erbgestaltung im Vorfeld.

zum Erbrecht

Ihre Ansprechpartner:innen